Unsere Leistungen im Einzelnen

Unser Leistungsspektrum umfasst gegenwärtig insbesondere folgende Tätigkeitsfelder:
Rentenversicherung
  • Anträge auf Alters-, Berufsunfähigkeits-, Erwerbsminderungs-, Hinterbliebenen- und Erziehungsrente
  • Vertretung im Widerspruchsverfahren sowie vor den Sozial- und Landessozialgerichten
  • Krankenversicherung der Rentner und Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung
  • Kontenklärung zur Geltendmachung rentenrechtlicher Zeiten und Beschaffung fehlender Unterlagen
  • Beratung zu Versicherungspflicht, Beitrags- und Nachzahlungen sowie Erstattungen
  • Prüfung von Renten-, Beitrags- und Rückforderungsbescheiden jeder Art, auch älteren Datums
  • Korrekte Bewertung von Zeiten nach dem Fremdrentengesetz (Aussiedler) und aus DDR-Zeiten
  • Zeiten im Ausland und Sozialversicherungsabkommen
  • Begleitung von Altersteilzeit-, Sozialplan- und Vorruhestandsmaßnahmen
  • Betriebliche Altersversorgung und Zusatzversorgungseinrichtungen
  • Fragen zur Versorgung im Bereich des öffentlichen Dienstes
  • Gestaltung individueller Altersvorsorge
  • Berufsständische Versorgungen (auch Landwirte und Künstler)
  • Auswirkungen des Versorgungsausgleichs
Gesetzliche Unfallversicherung
  • Verletztengeld und Verletztenrente z.B. nach Arbeits- und Wegeunfällen und im Ehrenamt
  • Anerkennung von Berufskrankheiten
  • Versicherungspflichten und -möglichkeiten sowie Beitragseinstufungen
Kranken- und Pflegeversicherung
  • Krankengeldansprüche
  • Beitragseinstufung
  • Krankenversicherung der Rentner und Zuschuss zur freiwilligen bzw. privaten Krankenversicherung
  • Einstufung der Pflegebebedürftigen
  • Versicherungspflicht von Pflegepersonen
Schwerbehindertenrecht
Verfahren zur Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft
 

  • Anträge auf Gleichstellung und wegen Verschlimmerung
  • Feststellung von Merkzeichen/Nachteilsausgleichen
  • Rehabilitation
  • Entschädigung (bei Impf-/Wehrdienstschaden, Opfer von Gewalt und Verfolgung)

 
Widerspruch und Klageverfahren

Statusfeststellung
Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung bestimmter Personengruppen birgt traditionell vielfältige Gefahren falscher Beurteilung in sich.  Insbesondere folgende Personengruppen können betroffen sein:
 

  • Geschäftsführender Gesellschafter einer GmbH/GmbH & Co. KG
  • mitarbetende Angehörige (Ehegatten oder sonstige Angehörige)
  • Selbstständige Lehrer und Erzieher
  • Selbstständige Pflegepersonen
  • Selbstständige, freiberuflich Tätige, Unternehmen